Kollektivvertrags­verhandlungen 2019 für das Gewerbe Arbeitskräfte­überlassung

Am 17.12.2018 wurden die Kollektivvertragsverhandlungen 2019 für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen.
Die Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter wurde wie folgt beschlossen:
  1. Beschäftigungsgruppe F bis B um  2,9 Prozent
  2. Beschäftigungsgruppe A um 2,9 Prozent plus 10 cent (dies entspricht 3,93 Prozent wegen der Heranführung von Lohngruppe A an Lohngruppe B)

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