Am 17.12.2018 wurden die Kollektivvertragsverhandlungen 2019 für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen.
Die Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter wurde wie folgt beschlossen:
Die Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter wurde wie folgt beschlossen:
- Beschäftigungsgruppe F bis B um 2,9 Prozent
- Beschäftigungsgruppe A um 2,9 Prozent plus 10 cent (dies entspricht 3,93 Prozent wegen der Heranführung von Lohngruppe A an Lohngruppe B)